AVGS-Förderung für Therapeuten

100% kostenlose Gründungsberatung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der AVGS ermöglicht Gründern mit ALG I oder Bürgergeld eine vollständig finanzierte Gründungsberatung – von der Positionierung über den Businessplan bis zum Launch.

Therapeutin hält AVGS-Gutschein – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für kostenlose Gründungsberatung

Was ist der AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Er ermöglicht Arbeitslosen und Gründern, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – vollständig finanziert durch das Arbeitsamt.

Für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen, bedeutet das: 100% kostenlose Gründungsberatung – von der Positionierung über den Businessplan bis zum Launch.

Was wird gefördert?

  • Marken-Klarheit & Positionierung
  • Businessplan-Erstellung
  • Marketing-Strategie
  • Finanzplanung & Rechtsform-Beratung
  • Coaching & Sparring während der Gründungsphase

Wer hat Anspruch auf AVGS?

Nicht jeder kann den AVGS-Gutschein beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt klare Voraussetzungen:

Du beziehst ALG I oder Bürgergeld

Der AVGS richtet sich an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) beziehen.

Du planst eine Gründung

Du willst dich als Therapeut selbstständig machen – z.B. als Heilpraktiker, Physiotherapeut oder Massagetherapeut.

Dein Sachbearbeiter stimmt zu

Die Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Er prüft, ob die Gründung sinnvoll ist und ob der AVGS bewilligt wird.

Der Berater ist AVGS-zugelassen

Nur zertifizierte Berater dürfen AVGS-Coaching anbieten. Ich bin AVGS-zugelassen und kann dich begleiten.

Wichtig: Keine Garantie

Der AVGS ist eine Ermessensleistung – das bedeutet: Dein Sachbearbeiter entscheidet, ob du den Gutschein bekommst. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, wie deine Chancen stehen.

Wie beantragst du den AVGS?

Der Antragsprozess ist einfach – aber du musst ein paar Schritte beachten:

1

Erstgespräch mit mir buchen

Wir besprechen deine Gründungsidee, deine Ziele und prüfen, ob der AVGS für dich infrage kommt. Das Erstgespräch ist kostenlos.

2

Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren

Du vereinbarst einen Termin mit deinem Sachbearbeiter und erklärst, dass du dich selbstständig machen willst – und dafür eine Gründungsberatung brauchst.

3

AVGS-Gutschein beantragen

Dein Sachbearbeiter prüft deinen Antrag. Wenn er zustimmt, erhältst du den AVGS-Gutschein – meist innerhalb von 1-2 Wochen.

4

Coaching starten

Mit dem AVGS-Gutschein kannst du das Coaching bei mir starten – 100% kostenlos, finanziert durch das Arbeitsamt.

Unterschied: AVGS bei ALG I vs. Bürgergeld

Je nachdem, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst, gelten unterschiedliche Regelungen:

KriteriumALG IBürgergeld
ZuständigkeitAgentur für ArbeitJobcenter
BewilligungschancenHöher (nach 6 Wochen)Niedriger (strengere Prüfung)
Dauer der FörderungMeist 3-6 MonateMeist 3-6 Monate
Kosten für dich0€ (100% finanziert)0€ (100% finanziert)

Weitere Fördermittel für Gründer

Neben dem AVGS gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen:

Gründungszuschuss (nur ALG I)

Wenn du ALG I beziehst, kannst du zusätzlich zum AVGS den Gründungszuschuss beantragen – bis zu 15.000€ über 15 Monate. Auch hier entscheidet der Sachbearbeiter.

KfW-Gründerkredit

Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Gründer – z.B. für Praxisausstattung, Marketing, Website. Bis zu 125.000€.

Länderförderung

Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Gründer – z.B. Zuschüsse, Mikrokredite, Coaching-Programme. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Optionen für dich infrage kommen.

Bereit für dein AVGS-Coaching?

Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, ob der AVGS für dich infrage kommt – und wie ich dich bei deiner Gründung unterstützen kann.

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