100% kostenlose Gründungsberatung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der AVGS ermöglicht Gründern mit ALG I oder Bürgergeld eine vollständig finanzierte Gründungsberatung – von der Positionierung über den Businessplan bis zum Launch.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Er ermöglicht Arbeitslosen und Gründern, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – vollständig finanziert durch das Arbeitsamt.
Für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen, bedeutet das: 100% kostenlose Gründungsberatung – von der Positionierung über den Businessplan bis zum Launch.
Nicht jeder kann den AVGS-Gutschein beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt klare Voraussetzungen:
Der AVGS richtet sich an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld (ALG II) beziehen.
Du willst dich als Therapeut selbstständig machen – z.B. als Heilpraktiker, Physiotherapeut oder Massagetherapeut.
Die Entscheidung liegt beim Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Er prüft, ob die Gründung sinnvoll ist und ob der AVGS bewilligt wird.
Nur zertifizierte Berater dürfen AVGS-Coaching anbieten. Ich bin AVGS-zugelassen und kann dich begleiten.
Der AVGS ist eine Ermessensleistung – das bedeutet: Dein Sachbearbeiter entscheidet, ob du den Gutschein bekommst. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, wie deine Chancen stehen.
Der Antragsprozess ist einfach – aber du musst ein paar Schritte beachten:
Wir besprechen deine Gründungsidee, deine Ziele und prüfen, ob der AVGS für dich infrage kommt. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Du vereinbarst einen Termin mit deinem Sachbearbeiter und erklärst, dass du dich selbstständig machen willst – und dafür eine Gründungsberatung brauchst.
Dein Sachbearbeiter prüft deinen Antrag. Wenn er zustimmt, erhältst du den AVGS-Gutschein – meist innerhalb von 1-2 Wochen.
Mit dem AVGS-Gutschein kannst du das Coaching bei mir starten – 100% kostenlos, finanziert durch das Arbeitsamt.
Je nachdem, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst, gelten unterschiedliche Regelungen:
| Kriterium | ALG I | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Bewilligungschancen | Höher (nach 6 Wochen) | Niedriger (strengere Prüfung) |
| Dauer der Förderung | Meist 3-6 Monate | Meist 3-6 Monate |
| Kosten für dich | 0€ (100% finanziert) | 0€ (100% finanziert) |
Neben dem AVGS gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen:
Wenn du ALG I beziehst, kannst du zusätzlich zum AVGS den Gründungszuschuss beantragen – bis zu 15.000€ über 15 Monate. Auch hier entscheidet der Sachbearbeiter.
Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Gründer – z.B. für Praxisausstattung, Marketing, Website. Bis zu 125.000€.
Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Gründer – z.B. Zuschüsse, Mikrokredite, Coaching-Programme. Im Erstgespräch prüfen wir, welche Optionen für dich infrage kommen.
Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, ob der AVGS für dich infrage kommt – und wie ich dich bei deiner Gründung unterstützen kann.
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