Fördermittel

BAFA-Förderung für Therapeuten: 50-80% Zuschuss für Markenberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst konzeptionelle Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen mit 50-80% der Kosten. Auf max. 3.500€ Netto Beratungskosten. Für Therapeuten bedeutet das: Zuschuss für Marken-Klarheit, Positionierung, Marketing-Optimierung und KI-Integration.

Wichtig: Die BAFA-Förderung richtet sich an bereits bestehende Unternehmen – auch Jungunternehmen in den ersten 12 Monaten. Während der Gründungsphase (vor der Gewerbeanmeldung) gibt es andere Fördermöglichkeiten.

BAFA-geförderte Unternehmensberatung – Beraterin und Therapeut entwickeln gemeinsam Geschäftsstrategie am Whiteboard

BAFA-Förderung auf einen Blick

Förderhöhe

50% Zuschuss (alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig)

80% Zuschuss (neue Bundesländer)

Maximal 1.750€ (bei 50%) bzw. 2.800€ / 3.332€ (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) (bei 80%)

Was wird gefördert?

Konzeptionelle Beratung: Marken-Klarheit, Positionierung, Marketing-Strategie, Digitalisierung, KI-Integration, Geschäftsmodell-Entwicklung.

Voraussetzungen

KMU (unter 250 Mitarbeiter), Gewerbe angemeldet oder freiberuflich tätig, BAFA-zugelassener Berater, Antrag VOR Beratungsbeginn.

Programmlaufzeit

Bis 31. Dezember 2026. Max. 5 Beratungen insgesamt, max. 2 pro Jahr.

So läuft die BAFA-Förderung ab

1

Erstgespräch buchen

Wir besprechen deine Ziele und prüfen, ob BAFA für dich infrage kommt. Kostenlos.

2

BAFA-Antrag online stellen

Du stellst den Antrag online. Ich unterstütze dich und liefere alle nötigen Unterlagen.

3

Informationsschreiben abwarten

Das BAFA prüft deinen Antrag (ca. 2-4 Wochen). Erst danach darf die Beratung starten.

4

Beratung durchführen

Wir analysieren gemeinsam den Ist-Zustand deiner Praxis, identifizieren Schwachstellen und erarbeiten konkrete Handlungsempfehlungen.

5

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Du zahlst zunächst die komplette Rechnung. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises überweist das BAFA den Zuschuss auf dein Konto.

Wichtig für Heilpraktiker-Praxen (seit 15.11.2025)

Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller (z.B. Heilpraktiker) erhalten den Zuschuss jetzt auf den Brutto-Rechnungsbetrag. Das bedeutet bei 80% Förderung: bis zu 3.332€ Zuschuss statt nur 2.800€.

Alle Details im ausführlichen BAFA-Leitfaden lesen →

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