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AVGS-Förderung für Therapeuten: So finanzierst du dein Gründercoaching

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, die Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus kostenloses professionelles Coaching ermöglicht. Für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen – ob als Physiotherapeut, Heilpraktiker, Massagetherapeut, Psychotherapeut oder in anderen therapeutischen Bereichen – stellt der AVGS eine einzigartige Möglichkeit dar, ohne finanzielle Belastung ein umfassendes Gründercoaching zu erhalten.

Anders als die BAFA-Förderung, die sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, ist der AVGS speziell für die Gründungsphase konzipiert und deckt die gesamten Kosten zu 100% ab.

Was genau ist der AVGS und wie funktioniert er?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach §45 SGB III – das heißt, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein Gutschein ausgegeben wird. Es besteht kein Rechtsanspruch, aber bei schlüssiger Gründungsidee und guter Vorbereitung stehen die Chancen sehr gut.

Der AVGS wird auf einem Gutschein dokumentiert, auf dem verschiedene Vorgaben festgehalten sind: das Ziel der Maßnahme (Gründungscoaching), die maximale Dauer des Coachings in Unterrichtseinheiten, die Gültigkeitsdauer des Gutscheins selbst, sowie die Region, in der das Coaching stattfinden darf. Normalerweise ist der Gutschein ein bis drei Monate gültig – in dieser Zeit muss das Coaching begonnen werden.

Das Besondere am AVGS für Gründer:

Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent. Der Gründer oder die Gründerin zahlt nichts. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die vollständigen Kosten direkt mit dem zertifizierten Maßnahmeträger.

Der Gutschein kann nur bei Trägern eingelöst werden, die eine sogenannte AZAV-Zertifizierung besitzen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese stellt sicher, dass der Träger qualitätsgeprüft ist und die fachlichen sowie finanziellen Anforderungen erfüllt. Die Zertifizierung muss sowohl für den Träger selbst als auch für die konkrete Maßnahme vorliegen.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS für Gründercoaching?

Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen AVGS beantragen:

Bezieher von ALG I

Bei ALG I-Beziehern gibt es eine wichtige Voraussetzung: In der Regel muss man mindestens sechs Wochen arbeitslos sein. Erst dann besteht ein größerer Anspruch auf den Gutschein.

Bezieher von Bürgergeld

Bei Bürgergeld-Empfängern liegt die Entscheidung stärker im Ermessen des Jobcenters. Hier ist es besonders wichtig, die Gründungsidee überzeugend darzustellen.

Von Arbeitslosigkeit bedroht

Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können in bestimmten Fällen einen AVGS beantragen.

Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug

In bestimmten Fällen können auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug einen AVGS erhalten – die Entscheidung liegt bei der Vermittlungsfachkraft.

Wichtig: Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung

Der AVGS ist zeitlich vor der Gewerbeanmeldung anzusiedeln. Das Coaching muss vor der offiziellen Gründung abgeschlossen sein. Sobald die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, gilt man nicht mehr als Gründer in der Vorbereitung. Für bereits Selbstständige kommt dann die BAFA-Förderung infrage.

Nebenberufliche Tätigkeit während ALG I

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann bereits nebenberuflich tätig werden – allerdings nur bis zu 15 Stunden pro Woche. Mehr als 15 Wochenstunden führen dazu, dass der ALG I-Anspruch erlischt. Diese Regelung ist für Therapeuten relevant, die eventuell schon erste Klienten betreuen möchten, während sie das Gründercoaching durchlaufen.

Umfang und Dauer des AVGS-Gründercoachings für Therapeuten

Der Umfang des AVGS-Coachings wird in Unterrichtseinheiten (UE) gemessen, wobei eine Unterrichtseinheit üblicherweise 45 Minuten entspricht. Je nach Arbeitsagentur oder Jobcenter und je nach Komplexität der Gründung werden unterschiedliche Umfänge bewilligt:

10–20 UE

Einfache Gründungen

35–50 UE

Empfohlen für Therapeuten

80–120 UE

Komplexe Vorhaben

Für Therapeuten, die eine Praxis gründen wollen, sind mindestens 35 bis 50 Unterrichtseinheiten empfehlenswert. In dieser Zeit können alle relevanten Gründungsthemen behandelt werden: Markenklarheit und Positionierung, Zielgruppenanalyse, Businessplan-Erstellung, Finanzplanung, Marketing-Strategie, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Versicherungen sowie die Integration von KI-Tools.

Die Dauer erstreckt sich in der Praxis meist über zwei bis zwölf Wochen. Viele Träger bieten flexible Modelle an, bei denen 10 bis 15 Unterrichtseinheiten pro Woche stattfinden, sodass das Coaching individuell angepasst werden kann.

Der Weg zum AVGS: So beantragst du den Gutschein Schritt für Schritt

AVGS-Förderung Antragsprozess in 5 Schritten: Beratung Agentur, Antrag stellen, Gutschein erhalten, Coach wählen, Coaching starten

Der erste Schritt zum AVGS ist die Vorbereitung. Bevor du den Termin bei der Arbeitsagentur anfragst, solltest du deine Gründungsidee klar formulieren können: Welche therapeutische Leistung möchtest du anbieten? Welche Zielgruppe willst du ansprechen? Was macht dich besonders?

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Terminvereinbarung bei der Arbeitsagentur

Nimm Kontakt zu deinem persönlichen Ansprechpartner auf und teile mit, dass du dich selbstständig machen möchtest und dafür ein Gründercoaching benötigst. Erwähne dabei explizit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Oft hilft es, wenn du bereits signalisierst, dass du dich informiert hast und einen konkreten Plan verfolgst.

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Gründungsidee vorstellen

Im Termin stellst du deine Gründungsidee vor. Das muss keine perfekte Präsentation sein, aber du solltest zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob das Gründercoaching eine sinnvolle Maßnahme ist. Sei offen, authentisch und zeige, dass du motiviert bist.

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AVGS-Gutschein erhalten & Träger suchen

Wenn die Vermittlungsfachkraft zustimmt, wird der AVGS ausgestellt. Du erhältst ein Dokument mit den Rahmenbedingungen. Ab diesem Zeitpunkt hast du meist ein bis drei Monate Zeit, einen geeigneten Maßnahmeträger zu finden. Die Bundesagentur bietet eine Online-Datenbank unter web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung. Achte darauf, dass der Träger Erfahrung mit Gründungen im therapeutischen Bereich hat.

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Bewilligung abwarten & Coaching starten

Mit der Bestätigung des Trägers gehst du zurück zur Vermittlungsfachkraft. Diese prüft noch einmal die formalen Voraussetzungen. Wenn alles passt, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darfst du mit dem Coaching beginnen. Wenn du vorher anfängst, ist die Förderung ungültig.

Was wird im AVGS-Gründercoaching für Therapeuten behandelt?

Ein professionelles Gründercoaching für Therapeuten umfasst deutlich mehr als nur die Erstellung eines Businessplans. Es geht darum, alle Facetten der Selbstständigkeit zu durchleuchten:

Markenklarheit & Positionierung

Dein Alleinstellungsmerkmal (USP) entwickeln, Zielgruppe definieren, Leistungen so kommunizieren, dass potenzielle Klienten verstehen, warum gerade du die richtige Wahl bist. Besonders wichtig für Therapeuten ohne Kassenzulassung oder mit erklärungsbedürftigen Methoden.

Businessplan-Erstellung

Geschäftsidee, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketing-Strategie, Rechtsform, Finanzplanung mit Investitionsbedarf, Umsatzprognose, Kostenplanung und Liquiditätsplanung. Ein guter Businessplan ist auch Voraussetzung für den Gründungszuschuss.

Finanzplanung & Kalkulation

Kapitalbedarf ermitteln, Preise kostendeckend und marktgerecht kalkulieren, Umsatzprognosen realistisch erstellen, laufende Kosten einplanen, Liquiditätsengpässe vermeiden. Ein häufiger Fehler: Therapeuten setzen Stundensätze zu niedrig an.

Marketing-Strategie

Website und SEO, Social Media (Instagram, LinkedIn), Networking mit Ärzten und Fitnessstudios, Content-Marketing, Empfehlungsmarketing. Authentische Wege finden, die sich für dich richtig anfühlen.

Rechtliche & steuerliche Grundlagen

Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH), Genehmigungen und Zulassungen, Berufsordnungen, steuerliche Pflichten (USt, ESt, GewSt), Aufzeichnungspflichten. Plus: Versicherungen und Absicherung.

KI-Integration & Digitalisierung

Automatisierte Terminbuchung, KI-gestützte Social-Media-Planung, automatisierte Abrechnungsprozesse. Welche Tools sind sinnvoll und wie setzt du sie datenschutzkonform ein?

AVGS und Gründungszuschuss: Die perfekte Kombination

Eine besonders attraktive Möglichkeit für Gründer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I ist die Kombination von AVGS und Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss greift nach der Gewerbeanmeldung und wird in zwei Phasen ausgezahlt:

Phase 1: 6 Monate

Du erhältst monatlich den Betrag deines bisherigen ALG I plus 300€ für die soziale Absicherung. Das gibt dir ein finanzielles Polster, um die Praxis aufzubauen.

Phase 2: 9 Monate (optional)

Wenn du nach sechs Monaten nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig bist, kannst du weitere neun Monate lang monatlich 300€ erhalten.

Warum die Kombination ideal ist:

Durch das AVGS-Coaching bist du optimal vorbereitet und hast einen fundierten Businessplan – den du für den Antrag auf Gründungszuschuss brauchst. Ohne guten Businessplan wird der Gründungszuschuss in der Regel nicht bewilligt.

Voraussetzungen Gründungszuschuss

Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben. Außerdem brauchst du eine fachkundige Stellungnahme (z.B. von der IHK oder einem Steuerberater). Der Antrag muss vor oder am Tag der Gewerbeanmeldung gestellt werden – nicht danach.

Idealer zeitlicher Ablauf:

AVGS beantragen → Gründercoaching durchführen → Businessplan erstellen → Fachkundige Stellungnahme einholen → Gewerbe anmelden → Gründungszuschuss beantragen

Unterschied zwischen AVGS und BAFA-Förderung

Therapeuten, die sich mit Fördermöglichkeiten beschäftigen, stoßen oft auf zwei Begriffe: AVGS und BAFA. Beide unterstützen Unternehmer, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen und Phasen:

KriteriumAVGSBAFA
ZielgruppeGründer vor/am Anfang der SelbstständigkeitBereits bestehende Unternehmen
VoraussetzungArbeitslos/arbeitssuchend gemeldetGewerbe angemeldet, aktiv am Markt
Förderhöhe100% (komplett kostenlos)50–80% (max. 2.800€ / 3.332€)
FokusGründungsvorbereitung, BusinessplanKonzeptionelle Beratung, Optimierung
Eigenkosten0€Eigenanteil erforderlich

Achtung: AVGS und BAFA können nicht gleichzeitig für dasselbe Vorhaben genutzt werden. Wenn du AVGS für deine Gründung genutzt hast, kannst du frühestens nach Abschluss des Coachings und mit zeitlichem Abstand BAFA für eine weiterführende Beratung nutzen.

Typische Fallstricke und wie du sie vermeidest

Coaching vor Bewilligungsbescheid beginnen

Der häufigste Fehler: Das Coaching beginnt, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt. Manche Träger drängen darauf, schon mal anzufangen – aber das ist riskant. Wenn die Bewilligung nicht kommt, musst du die Kosten selbst tragen. Warte immer auf den offiziellen Bewilligungsbescheid.

Falsche Zeitplanung

Der AVGS-Gutschein ist nur begrenzt gültig (meist 1–3 Monate). In dieser Zeit musst du einen Träger finden, die Bewilligung einholen und das Coaching beginnen. Sobald du den Gutschein hast, solltest du zügig handeln.

Falschen Träger wählen

Nicht jeder zertifizierte Träger hat Erfahrung mit therapeutischen Gründungen. Ein Coach, der hauptsächlich Online-Händler oder IT-Gründer betreut, kennt sich mit den Besonderheiten von Heilberufen nicht aus. Frage im Vorgespräch gezielt nach Referenzen im Gesundheitsbereich.

Gewerbeanmeldung zu früh

Der AVGS ist für die Phase vor der Gründung gedacht. Wenn du schon gegründet hast, sehen viele Arbeitsagenturen das kritisch. Ideale Reihenfolge: AVGS beantragen → Coaching durchführen → dann erst gründen.

Praxisbeispiel: Physiotherapeutin Julia nutzt AVGS für Praxisgründung

Therapeutin hält Schlüssel zu ihrer neuen Praxis – erfolgreiche Praxisgründung mit AVGS-Förderung

Julia ist 38 Jahre alt und seit 15 Jahren als angestellte Physiotherapeutin tätig. Nachdem ihre Praxis geschlossen wurde, meldete sie sich arbeitslos und bezog ALG I. Statt sich erneut anstellen zu lassen, reifte in ihr der Wunsch, eine eigene Praxis zu gründen – spezialisiert auf Schmerztherapie und manuelle Therapie.

Im Gespräch mit ihrer Vermittlungsfachkraft schilderte sie ihre Idee. Julia konnte darlegen, dass sie neben Kassenleistungen auch Selbstzahler-Angebote wie spezialisierte Schmerztherapie und betriebliche Gesundheitsförderung anbieten wollte. Die Vermittlerin stimmte zu und stellte einen AVGS über 60 Unterrichtseinheiten aus.

Das Coaching erstreckte sich über zehn Wochen. Julia erarbeitete ihre Positionierung: nicht als Allround-Physiotherapeutin, sondern klar fokussiert auf Schmerzpatienten mit chronischen Beschwerden. Sie erstellte einen detaillierten Businessplan, kalkulierte 15.000€ Startkapital und lernte, wie sie eine Website aufbaut, Google My Business nutzt und Kooperationen mit Ärzten aufbaut.

Nach Abschluss des Coachings hatte Julia einen 40-seitigen Businessplan, einen Marketing-Plan für 12 Monate und die fachkundige Stellungnahme von der IHK. Sie meldete ihr Gewerbe an und beantragte den Gründungszuschuss – der wurde bewilligt.

Heute, zwei Jahre später, läuft Julias Praxis gut. Sie hat einen festen Patientenstamm, arbeitet mit mehreren Ärzten zusammen und hat eine Teilzeitkraft eingestellt.

Häufige Fragen zum AVGS für Therapeuten

Kann ich den AVGS auch nutzen, wenn ich schon eine nebenberufliche Praxis habe?

Ja, grundsätzlich schon, solange du als arbeitslos gemeldet bist und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Sobald du mehr als 15 Stunden arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und der AVGS-Anspruch entfällt.

Muss ich den AVGS zurückzahlen, wenn meine Gründung scheitert?

Nein. Der AVGS ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Du musst nichts zurückzahlen, auch wenn du dich am Ende doch nicht selbstständig machst oder die Gründung nicht erfolgreich ist.

Kann ich den Träger wechseln, wenn ich unzufrieden bin?

Das ist schwierig. Der AVGS ist für einen bestimmten Träger und eine bestimmte Maßnahme bewilligt. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an einen guten Träger auszuwählen.

Funktioniert der AVGS auch für Online-Coaching?

Ja, viele Träger bieten mittlerweile Online-Coaching über Video-Calls an. Das ist besonders praktisch im ländlichen Raum. Achte darauf, dass der Träger bundesweit zugelassen ist, wenn du ein Online-Coaching außerhalb deiner Region wählst.

Brauche ich bestimmte Qualifikationen?

Du brauchst die Qualifikation für deinen therapeutischen Beruf – also z.B. die abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten, die Heilpraktikererlaubnis oder die Approbation als Psychotherapeut. Die Arbeitsagentur prüft, ob du fachlich in der Lage bist, die geplante Selbstständigkeit auszuüben.

Was passiert, wenn ich während des Coachings eine Arbeitsstelle finde?

Dann endet dein Anspruch auf AVGS, da du nicht mehr arbeitslos bist. Das Coaching wird in der Regel abgebrochen. Wenn du vorhast, dich selbstständig zu machen, solltest du Jobangebote während des Coachings kritisch prüfen.

Checkliste: Bist du bereit für den AVGS?

Du bist arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht
Du beziehst ALG I oder Bürgergeld (oder bist zumindest arbeitssuchend gemeldet)
Du hast eine konkrete Gründungsidee im therapeutischen Bereich
Du hast die fachlichen Qualifikationen für deinen therapeutischen Beruf
Du bist motiviert, dich selbstständig zu machen
Du hast noch nicht gegründet (oder bist in den ersten Wochen nach Gründung)
Du bist bereit, Zeit und Energie ins Coaching zu investieren
Du kannst mindestens 2–12 Wochen für das Coaching einplanen

Wenn du diese Punkte abhaken kannst, steht dem AVGS-Antrag nichts im Wege. Je besser du vorbereitet ins Gespräch mit der Arbeitsagentur gehst, desto höher sind deine Chancen auf Bewilligung.

Fazit: Der AVGS als Sprungbrett in die therapeutische Selbstständigkeit

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Therapeuten, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, eine einmalige Chance. Die Förderung ist zu 100 Prozent kostenlos, umfasst professionelles Coaching über mehrere Wochen hinweg und vermittelt alle relevanten Kenntnisse für eine erfolgreiche Gründung.

Die Kombination aus AVGS-Coaching und Gründungszuschuss bietet dir eine solide Basis, um deine Praxis aufzubauen, ohne sofort unter enormem finanziellen Druck zu stehen. Du hast Zeit, deine Marke zu entwickeln, erste Klienten zu gewinnen und deine Strukturen zu etablieren.

Der erste Schritt ist immer der schwerste. Aber wenn du den Mut hast, deine Selbstständigkeit anzugehen, und die Unterstützung des AVGS in Anspruch nimmst, stehen die Chancen gut, dass du in ein paar Jahren auf eine erfolgreiche Gründung zurückblicken kannst. Viele Therapeuten haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Du kannst der nächste sein.

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Carsten Gottschalk – Unternehmensberater, Coach und Trainer für Therapeuten

Über den Autor

Carsten Gottschalk

Seit über 30 Jahren im Gesundheitswesen tätig – von der Intensivpflege über Pflegedienstleitung bis zur Unternehmensberatung. Zertifizierter Unternehmensberater, Coach & Trainer mit über 100 begleiteten Markencoachings. AVGS- und BAFA-zugelassen sowie AI Practitioner.

„Ich kenne beide Seiten: Die Anstellung mit festem Gehalt und die Selbstständigkeit, wo du selbst entscheidest, was du verdienst. Ich helfe Therapeuten, ihre Marke zu finden und ihr Business zum Laufen zu bringen."

30+ Jahre Gesundheitswesen100+ MarkencoachingsAVGS-zugelassenBAFA-zugelassenAI Practitioner