Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters, die Gründerinnen und Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus kostenloses professionelles Coaching ermöglicht. Für Therapeuten, die sich selbstständig machen wollen – ob als Physiotherapeut, Heilpraktiker, Massagetherapeut, Psychotherapeut oder in anderen therapeutischen Bereichen – stellt der AVGS eine einzigartige Möglichkeit dar, ohne finanzielle Belastung ein umfassendes Gründercoaching zu erhalten.
Anders als die BAFA-Förderung, die sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, ist der AVGS speziell für die Gründungsphase konzipiert und deckt die gesamten Kosten zu 100% ab.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach §45 SGB III – das heißt, die Arbeitsagentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein Gutschein ausgegeben wird. Es besteht kein Rechtsanspruch, aber bei schlüssiger Gründungsidee und guter Vorbereitung stehen die Chancen sehr gut.
Der AVGS wird auf einem Gutschein dokumentiert, auf dem verschiedene Vorgaben festgehalten sind: das Ziel der Maßnahme (Gründungscoaching), die maximale Dauer des Coachings in Unterrichtseinheiten, die Gültigkeitsdauer des Gutscheins selbst, sowie die Region, in der das Coaching stattfinden darf. Normalerweise ist der Gutschein ein bis drei Monate gültig – in dieser Zeit muss das Coaching begonnen werden.
Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent. Der Gründer oder die Gründerin zahlt nichts. Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt die vollständigen Kosten direkt mit dem zertifizierten Maßnahmeträger.
Der Gutschein kann nur bei Trägern eingelöst werden, die eine sogenannte AZAV-Zertifizierung besitzen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese stellt sicher, dass der Träger qualitätsgeprüft ist und die fachlichen sowie finanziellen Anforderungen erfüllt. Die Zertifizierung muss sowohl für den Träger selbst als auch für die konkrete Maßnahme vorliegen.
Grundsätzlich können folgende Personengruppen einen AVGS beantragen:
Bei ALG I-Beziehern gibt es eine wichtige Voraussetzung: In der Regel muss man mindestens sechs Wochen arbeitslos sein. Erst dann besteht ein größerer Anspruch auf den Gutschein.
Bei Bürgergeld-Empfängern liegt die Entscheidung stärker im Ermessen des Jobcenters. Hier ist es besonders wichtig, die Gründungsidee überzeugend darzustellen.
Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können in bestimmten Fällen einen AVGS beantragen.
In bestimmten Fällen können auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug einen AVGS erhalten – die Entscheidung liegt bei der Vermittlungsfachkraft.
Der AVGS ist zeitlich vor der Gewerbeanmeldung anzusiedeln. Das Coaching muss vor der offiziellen Gründung abgeschlossen sein. Sobald die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, gilt man nicht mehr als Gründer in der Vorbereitung. Für bereits Selbstständige kommt dann die BAFA-Förderung infrage.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann bereits nebenberuflich tätig werden – allerdings nur bis zu 15 Stunden pro Woche. Mehr als 15 Wochenstunden führen dazu, dass der ALG I-Anspruch erlischt. Diese Regelung ist für Therapeuten relevant, die eventuell schon erste Klienten betreuen möchten, während sie das Gründercoaching durchlaufen.
Der Umfang des AVGS-Coachings wird in Unterrichtseinheiten (UE) gemessen, wobei eine Unterrichtseinheit üblicherweise 45 Minuten entspricht. Je nach Arbeitsagentur oder Jobcenter und je nach Komplexität der Gründung werden unterschiedliche Umfänge bewilligt:
Einfache Gründungen
Empfohlen für Therapeuten
Komplexe Vorhaben
Für Therapeuten, die eine Praxis gründen wollen, sind mindestens 35 bis 50 Unterrichtseinheiten empfehlenswert. In dieser Zeit können alle relevanten Gründungsthemen behandelt werden: Markenklarheit und Positionierung, Zielgruppenanalyse, Businessplan-Erstellung, Finanzplanung, Marketing-Strategie, rechtliche und steuerliche Grundlagen, Versicherungen sowie die Integration von KI-Tools.
Die Dauer erstreckt sich in der Praxis meist über zwei bis zwölf Wochen. Viele Träger bieten flexible Modelle an, bei denen 10 bis 15 Unterrichtseinheiten pro Woche stattfinden, sodass das Coaching individuell angepasst werden kann.

Der erste Schritt zum AVGS ist die Vorbereitung. Bevor du den Termin bei der Arbeitsagentur anfragst, solltest du deine Gründungsidee klar formulieren können: Welche therapeutische Leistung möchtest du anbieten? Welche Zielgruppe willst du ansprechen? Was macht dich besonders?
Nimm Kontakt zu deinem persönlichen Ansprechpartner auf und teile mit, dass du dich selbstständig machen möchtest und dafür ein Gründercoaching benötigst. Erwähne dabei explizit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Oft hilft es, wenn du bereits signalisierst, dass du dich informiert hast und einen konkreten Plan verfolgst.
Im Termin stellst du deine Gründungsidee vor. Das muss keine perfekte Präsentation sein, aber du solltest zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast. Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob das Gründercoaching eine sinnvolle Maßnahme ist. Sei offen, authentisch und zeige, dass du motiviert bist.
Wenn die Vermittlungsfachkraft zustimmt, wird der AVGS ausgestellt. Du erhältst ein Dokument mit den Rahmenbedingungen. Ab diesem Zeitpunkt hast du meist ein bis drei Monate Zeit, einen geeigneten Maßnahmeträger zu finden. Die Bundesagentur bietet eine Online-Datenbank unter web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung. Achte darauf, dass der Träger Erfahrung mit Gründungen im therapeutischen Bereich hat.
Mit der Bestätigung des Trägers gehst du zurück zur Vermittlungsfachkraft. Diese prüft noch einmal die formalen Voraussetzungen. Wenn alles passt, erhältst du einen Bewilligungsbescheid. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darfst du mit dem Coaching beginnen. Wenn du vorher anfängst, ist die Förderung ungültig.
Ein professionelles Gründercoaching für Therapeuten umfasst deutlich mehr als nur die Erstellung eines Businessplans. Es geht darum, alle Facetten der Selbstständigkeit zu durchleuchten:
Dein Alleinstellungsmerkmal (USP) entwickeln, Zielgruppe definieren, Leistungen so kommunizieren, dass potenzielle Klienten verstehen, warum gerade du die richtige Wahl bist. Besonders wichtig für Therapeuten ohne Kassenzulassung oder mit erklärungsbedürftigen Methoden.
Geschäftsidee, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketing-Strategie, Rechtsform, Finanzplanung mit Investitionsbedarf, Umsatzprognose, Kostenplanung und Liquiditätsplanung. Ein guter Businessplan ist auch Voraussetzung für den Gründungszuschuss.
Kapitalbedarf ermitteln, Preise kostendeckend und marktgerecht kalkulieren, Umsatzprognosen realistisch erstellen, laufende Kosten einplanen, Liquiditätsengpässe vermeiden. Ein häufiger Fehler: Therapeuten setzen Stundensätze zu niedrig an.
Website und SEO, Social Media (Instagram, LinkedIn), Networking mit Ärzten und Fitnessstudios, Content-Marketing, Empfehlungsmarketing. Authentische Wege finden, die sich für dich richtig anfühlen.
Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH), Genehmigungen und Zulassungen, Berufsordnungen, steuerliche Pflichten (USt, ESt, GewSt), Aufzeichnungspflichten. Plus: Versicherungen und Absicherung.
Automatisierte Terminbuchung, KI-gestützte Social-Media-Planung, automatisierte Abrechnungsprozesse. Welche Tools sind sinnvoll und wie setzt du sie datenschutzkonform ein?
Eine besonders attraktive Möglichkeit für Gründer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I ist die Kombination von AVGS und Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss greift nach der Gewerbeanmeldung und wird in zwei Phasen ausgezahlt:
Du erhältst monatlich den Betrag deines bisherigen ALG I plus 300€ für die soziale Absicherung. Das gibt dir ein finanzielles Polster, um die Praxis aufzubauen.
Wenn du nach sechs Monaten nachweisen kannst, dass du hauptberuflich selbstständig bist, kannst du weitere neun Monate lang monatlich 300€ erhalten.
Durch das AVGS-Coaching bist du optimal vorbereitet und hast einen fundierten Businessplan – den du für den Antrag auf Gründungszuschuss brauchst. Ohne guten Businessplan wird der Gründungszuschuss in der Regel nicht bewilligt.
Du musst noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I haben. Außerdem brauchst du eine fachkundige Stellungnahme (z.B. von der IHK oder einem Steuerberater). Der Antrag muss vor oder am Tag der Gewerbeanmeldung gestellt werden – nicht danach.
AVGS beantragen → Gründercoaching durchführen → Businessplan erstellen → Fachkundige Stellungnahme einholen → Gewerbe anmelden → Gründungszuschuss beantragen
Therapeuten, die sich mit Fördermöglichkeiten beschäftigen, stoßen oft auf zwei Begriffe: AVGS und BAFA. Beide unterstützen Unternehmer, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen und Phasen:
| Kriterium | AVGS | BAFA |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Gründer vor/am Anfang der Selbstständigkeit | Bereits bestehende Unternehmen |
| Voraussetzung | Arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet | Gewerbe angemeldet, aktiv am Markt |
| Förderhöhe | 100% (komplett kostenlos) | 50–80% (max. 2.800€ / 3.332€) |
| Fokus | Gründungsvorbereitung, Businessplan | Konzeptionelle Beratung, Optimierung |
| Eigenkosten | 0€ | Eigenanteil erforderlich |
Achtung: AVGS und BAFA können nicht gleichzeitig für dasselbe Vorhaben genutzt werden. Wenn du AVGS für deine Gründung genutzt hast, kannst du frühestens nach Abschluss des Coachings und mit zeitlichem Abstand BAFA für eine weiterführende Beratung nutzen.
Der häufigste Fehler: Das Coaching beginnt, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt. Manche Träger drängen darauf, schon mal anzufangen – aber das ist riskant. Wenn die Bewilligung nicht kommt, musst du die Kosten selbst tragen. Warte immer auf den offiziellen Bewilligungsbescheid.
Der AVGS-Gutschein ist nur begrenzt gültig (meist 1–3 Monate). In dieser Zeit musst du einen Träger finden, die Bewilligung einholen und das Coaching beginnen. Sobald du den Gutschein hast, solltest du zügig handeln.
Nicht jeder zertifizierte Träger hat Erfahrung mit therapeutischen Gründungen. Ein Coach, der hauptsächlich Online-Händler oder IT-Gründer betreut, kennt sich mit den Besonderheiten von Heilberufen nicht aus. Frage im Vorgespräch gezielt nach Referenzen im Gesundheitsbereich.
Der AVGS ist für die Phase vor der Gründung gedacht. Wenn du schon gegründet hast, sehen viele Arbeitsagenturen das kritisch. Ideale Reihenfolge: AVGS beantragen → Coaching durchführen → dann erst gründen.

Julia ist 38 Jahre alt und seit 15 Jahren als angestellte Physiotherapeutin tätig. Nachdem ihre Praxis geschlossen wurde, meldete sie sich arbeitslos und bezog ALG I. Statt sich erneut anstellen zu lassen, reifte in ihr der Wunsch, eine eigene Praxis zu gründen – spezialisiert auf Schmerztherapie und manuelle Therapie.
Im Gespräch mit ihrer Vermittlungsfachkraft schilderte sie ihre Idee. Julia konnte darlegen, dass sie neben Kassenleistungen auch Selbstzahler-Angebote wie spezialisierte Schmerztherapie und betriebliche Gesundheitsförderung anbieten wollte. Die Vermittlerin stimmte zu und stellte einen AVGS über 60 Unterrichtseinheiten aus.
Das Coaching erstreckte sich über zehn Wochen. Julia erarbeitete ihre Positionierung: nicht als Allround-Physiotherapeutin, sondern klar fokussiert auf Schmerzpatienten mit chronischen Beschwerden. Sie erstellte einen detaillierten Businessplan, kalkulierte 15.000€ Startkapital und lernte, wie sie eine Website aufbaut, Google My Business nutzt und Kooperationen mit Ärzten aufbaut.
Nach Abschluss des Coachings hatte Julia einen 40-seitigen Businessplan, einen Marketing-Plan für 12 Monate und die fachkundige Stellungnahme von der IHK. Sie meldete ihr Gewerbe an und beantragte den Gründungszuschuss – der wurde bewilligt.
Heute, zwei Jahre später, läuft Julias Praxis gut. Sie hat einen festen Patientenstamm, arbeitet mit mehreren Ärzten zusammen und hat eine Teilzeitkraft eingestellt.
Ja, grundsätzlich schon, solange du als arbeitslos gemeldet bist und nicht mehr als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Sobald du mehr als 15 Stunden arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und der AVGS-Anspruch entfällt.
Nein. Der AVGS ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Du musst nichts zurückzahlen, auch wenn du dich am Ende doch nicht selbstständig machst oder die Gründung nicht erfolgreich ist.
Das ist schwierig. Der AVGS ist für einen bestimmten Träger und eine bestimmte Maßnahme bewilligt. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss mit der Arbeitsagentur abgeklärt werden. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an einen guten Träger auszuwählen.
Ja, viele Träger bieten mittlerweile Online-Coaching über Video-Calls an. Das ist besonders praktisch im ländlichen Raum. Achte darauf, dass der Träger bundesweit zugelassen ist, wenn du ein Online-Coaching außerhalb deiner Region wählst.
Du brauchst die Qualifikation für deinen therapeutischen Beruf – also z.B. die abgeschlossene Ausbildung zum Physiotherapeuten, die Heilpraktikererlaubnis oder die Approbation als Psychotherapeut. Die Arbeitsagentur prüft, ob du fachlich in der Lage bist, die geplante Selbstständigkeit auszuüben.
Dann endet dein Anspruch auf AVGS, da du nicht mehr arbeitslos bist. Das Coaching wird in der Regel abgebrochen. Wenn du vorhast, dich selbstständig zu machen, solltest du Jobangebote während des Coachings kritisch prüfen.
Wenn du diese Punkte abhaken kannst, steht dem AVGS-Antrag nichts im Wege. Je besser du vorbereitet ins Gespräch mit der Arbeitsagentur gehst, desto höher sind deine Chancen auf Bewilligung.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist für Therapeuten, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, eine einmalige Chance. Die Förderung ist zu 100 Prozent kostenlos, umfasst professionelles Coaching über mehrere Wochen hinweg und vermittelt alle relevanten Kenntnisse für eine erfolgreiche Gründung.
Die Kombination aus AVGS-Coaching und Gründungszuschuss bietet dir eine solide Basis, um deine Praxis aufzubauen, ohne sofort unter enormem finanziellen Druck zu stehen. Du hast Zeit, deine Marke zu entwickeln, erste Klienten zu gewinnen und deine Strukturen zu etablieren.
Der erste Schritt ist immer der schwerste. Aber wenn du den Mut hast, deine Selbstständigkeit anzugehen, und die Unterstützung des AVGS in Anspruch nimmst, stehen die Chancen gut, dass du in ein paar Jahren auf eine erfolgreiche Gründung zurückblicken kannst. Viele Therapeuten haben diesen Weg bereits erfolgreich beschritten. Du kannst der nächste sein.

Lade dir die Checkliste herunter und finde heraus, wo du in deiner Positionierung stehst – und was der nächste Schritt ist.
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Über den Autor
Seit über 30 Jahren im Gesundheitswesen tätig – von der Intensivpflege über Pflegedienstleitung bis zur Unternehmensberatung. Zertifizierter Unternehmensberater, Coach & Trainer mit über 100 begleiteten Markencoachings. AVGS- und BAFA-zugelassen sowie AI Practitioner.
„Ich kenne beide Seiten: Die Anstellung mit festem Gehalt und die Selbstständigkeit, wo du selbst entscheidest, was du verdienst. Ich helfe Therapeuten, ihre Marke zu finden und ihr Business zum Laufen zu bringen."